Impressumspflicht für Blogs

31.03.2005

Aus gegebenem Anlass habe ich mich in den vergangenen Tagen mit der Kennzeichungs- bzw. Impressumspflicht für Websites im Allgemeinen bzw. für private Weblogs im Besonderen beschäftigt.

Gesetzeslage
Grundsätzlich existieren zwei für die Frage nach einer Impressumspflicht relevante Gesetzeswerke: Das Teledienstgesetz und der Mediendienste-Staatsvertrag.
Nicht unproblematisch ist die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um einen Tele- oder Mediendienst handelt. Nach § 2 Abs. 2 Satz 4 MDStV sind Mediendienste insbesondere

Abrufdienste, bei denen Text-, Ton- oder Bilddarbietungen auf Anforderung aus elektronischen Speichern zur Nutzung übermittelt werden […]

Nach § 2 Abs. 4 Satz 3 TDG gilt das Teledienstgesetz nicht für

inhaltliche Angebote bei Verteildiensten und Abrufdiensten, soweit die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht […]

Daraus folgt, dass Weblogs regelmäßig Mediendienste im Sinne des MDStV sind.

Nach § 10 Abs. 2 MDStV ergibt sich für den Betreiber eines geschäftsmäßig betriebenen Mediendiensts die Pflicht, Angaben über Name und Anschrift sowie elektronische Kontaktmöglichkeit (eMail-Adresse) zu machen. Nach § 10 Abs. 3. MDStV muss bei redaktionell-journalistisch gestalteten Angeboten (Weblogs, Online-Magazine etc.) zusätzlich ein Verantwortlicher mit Namen und Anschrift genannt werden (ähnlich ViSdP bei gedruckten Veröffentlichungen). Bei Mediendiensten in Zusammenhang mit kommerzieller oder beruflicher Tätigkeit sind weitere Angaben erforderlich. Alle Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis bedeutet das, dass das Impressum mit ein bis zwei Klicks von der Startseite (besser: von allen Seiten) aus erreichbar und auch als solches gekennzeichnet sein sollte.

Auch wenn der Gesetzgeber den Tatbestand der Geschäftsmäßigkeit nicht näher definiert, so ist davon auszugehen, dass dieser regelmäßig auch private, nicht-kommerzielle Angebote umfasst. Der Begriff „geschäftsmäßig“ meint „ernst- und dauerhaft“ und ist nicht zu verwechseln mit „gewerblich“. Da Weblogs von Natur aus auf eine dauerhafte Existenz ausgelegt sind, ist der Tatbestand der Geschäftsmäßigkeit erfüllt. Somit gilt § 10 Abs. 2 MDStV. Aber selbst für den Fall, dass ein Gericht die Geschäftsmäßigkeit verneint, gilt weiterhin § 10 Abs. 1 MDStV, welcher auch bei nicht-geschäftsmäßigen Angeboten die Angabe von Name und Anschrift vorschreibt.

Kommentar
Die Pflicht, auch bei privaten Websites Name und Anschrift im Impressum anzugeben, stößt gerade bei Betreibern von Weblogs auf Kritik. Sie sehen sich nicht nur Datensammlern und Spam-Robots ausgesetzt, sondern fürchten vor allem den Missbrauch der Daten (unerwünschte Bestellungen etc.) und die Verletzung der Privatsphäre durch Fremde, die mittels gängiger Suchmaschinen einem Namen den entsprechenden Wohnort zuordnen können. Zudem sehen sie die Meinungsfreiheit eingeschränkt, da sie gerade bei umstrittenen Themen die Androhung von Repressalien oder gar körperlicher Gewalt durch Andersdenkende fürchten müssen.

Dem gegenüber steht der Anspruch der Nutzer, zu erfahren, wer für den Inhalt der Website bzw. des Weblogs verantwortlich ist. Anders als bei Tageszeitungen oder anderen Print-Publikationen wird hier jedoch nicht die Anschrift der Redaktion bzw. des Verlags veröffentlicht, sondern die Privat-Anschrift des Betreibers.

Bis der Gesetzgeber den oben angeführten Argumenten Rechnung trägt bzw. es zu einer Grundsatzentscheidung kommt, bleibt den Betreibern privater Weblogs jedoch nur die Wahl zwischen zwei unbefriedigenden Optionen. Entweder die Preisgabe persönlicher, schützenswerter Daten oder der Verzicht auf ein vollständiges Impressum und damit die Gefahr, sich unter Umständen folgenschweren Abmahnungen auszusetzen.

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18 Kommentare »

  1. Ich sehe ein, dass ein Website-Betreiber greifbar sein muss, aber tut es da nicht auch ein Postfach?

    Könnte man einen Verein gründen, der eine Adresse zur Verfügung stellt und die Post dann ggf. an Mitglieder weiterleitet? Oder haftet dann der Verein?

    marcc - 01.04.2005 um 16:24
     

  2. Interessante Idee. Bin mir aber nicht sicher, ob das etwas ändern würde. Denn § 10 Abs. 2 Satz 1 spricht ja von der Anschrift “unter der sie niedergelassen sind(…)”. Das trifft ja bei der Angabe einer Vereins-Anschrift nicht zu

    Hendrik - 01.04.2005 um 17:26
     

  3. M. E. erfuellen die Anforderungen des MdStV an die redaktionelle Ausgestaltung eines WebBlogs die meisten Blogger kaum, insofern scheint die Einordnung unter das TDG wahrscheinlicher.

    Hinsichtlich der Definition der Geschaefts- und Gewerbsmaessigkeit lohnt sich ein Blick in §§ 15 II, 18 II EStG oder eben Creifelds u.a., was aber am insgesamt richtigen Ergebnisses des Beitrags nichts aendert.

    Es kommt eben auch auf das Merkmal der Nachhaltigkeit an, was bei Blogs i. d. R. vorliegen duerfte.

    immo - 01.04.2005 um 18:00
     

  4. Danke für den Kommentar!
    Ob ein Blog unter das TDG oder den MdStV eingeordnet werden kann, muss sicherlich im Einzelfall entschieden werden. Für den Fall dieses Blogs bin ich jedenfalls der Ansicht, dass es sich um einen Dienst im Sinne des MDStV handelt.
    Unabhängig davon schreibt ja aber auch das TDG bei geschäftsmäßigen Diensten die Angabe von Name und Anschrift vor.

    Hendrik - 01.04.2005 um 18:10
     

  5. Meiner Ansicht nach reicht die Angabe eines Postfaches nicht aus, denn die Anschrift, die im Impressum gefordert wird, da es sich dann um eine nicht ladungsfähige Anschrift handelt. Im Fall der Fälle ist diese dann nutzlos.

    Lennart - 03.04.2005 um 14:30
     

  6. Gute Vorbereitung auf das Berufsleben! Da kann man ja massiv Abmahnungen versenden. Ich bekomme Wut bei diesem Regulierungswahnsinn. Wem hilft es, wenn irgendwo noch eine Anschrift mehr steht? Wer meinen Blog nicht lesen will, soll sich bitte von meiner Seite fernhalten. Hatte Anne Frank’s Tagebuch auch ein Impressum? Warum wird bei diesen unsäglichen Talkshows nicht auch die Anschrift der sich offenbarenden Deppen eingeblendet? Ich bin da als Verbraucher doch mindestens so schwer betroffen, wie bei einem Blogger. Das ist unsachlich?? Juristisch verbrämter Unsinn wird durch Fachbegriffe auch nicht sachlicher.

    mufg

    Blogger X - 14.04.2005 um 14:42
     

  7. @ Blogger X:
    Dir wird ja nicht Deine Meinung zum Thema Impressumspflicht verboten. Nur ändert Deine ablehnende Haltung eben auch nichts an der - in meinen Augen - recht eindeutigen Rechtslage. Und mit dieser Auffassung stehe ich auch nicht alleine da.

    Im übrigen sollte Dir, sofern Du meinen Text vollständig gelesen hast, aufgefallen sein, dass ich die momentane Situation ja selbst sehr kritisch betrachte.

    Kein Grund zur Aufregung also. Und erst recht nicht für Unfreundlichkeiten.

    Hendrik - 14.04.2005 um 14:55
     

  8. Weblogs und Impressums

    Brauchen Weblogs ein Impressum? Viele Leute stellen sich diese Frage, aber der 20jhrige Jurastudent Hendrik hat sich dieser Frage angenommen und kommt zu dem Schluss: “Es bleibt den Betreibern privater Weblogs jedoch nur die Wahl zwischen zwei unbefri…

    Oszedos Blog - 14.04.2005 um 20:52
     

  9. Ist das denn wirklich realistisch? Kennt irgendjemand irgendjemanden, der aufgrund eines fehlenden Impressums abgemahnt wurde? Müssten nicht sämtliche Kiddy-Bloggs bei Blogganbietern wie blogg.de abgemahnt werden? Passiert das? Ich denke die Gefahr ist äußerst gering.

    smiss - 15.04.2005 um 9:17
     

  10. […] ” target=”_blank”> In eigener Sache: Juraaa ist jetzt auch bei Jurablogs.degelistet Der Artikel über die Impressumspflicht für Weblogs zieht mittlerweile viel weitere Kreise […]

    JURAAA!DE / Meine erste Woche als Jurastudent / April / 2005 - 15.04.2005 um 13:33
     

  11. “Alle Jahre wieder”, könnte man sagen: ich hatte die Frage im Herbst 2002 schon einmal aufgenommen - http://blat.antville.org/stories/197756/ , und danach fand sich noch einiges zum Thema hier: http://blat.antville.org/search?q=Impressum ; viel Spaß beim Stöbern!

    simons - 15.04.2005 um 15:42
     

  12. Was sich Blogger X fragte, fragte ich mich alelrdings auch mal: Wo ist ein lesbares Impressum mit ladungsfähiger Anschrift bei Werbung in Zeitschriften und im Fernsehen? Vor allem im Fernsehen müsste das auch so lange eingeblendet sein, dass ich es auch ohne Screenshot oder Aufzeichnung abschreiben kann. ;-)

    Bei den Kiddy-Blogs und allen anderen bei Anbietern gehosteten Blogs haben die Autoren ja nciht die volle Kontrolle über den Inhalt. Wenn der Bloghoster meint, dass wäre “illegal” dann kann der den Blog ja dicht machen und alles löschen.

    Aber genaugenommen sollte man zur Zeit bei einem solchen Anbieter schreiben, wenn man anonym bleiben will. Solange das nichts kostet, wäre das zu überlegen.

    Ansonsten müssen wir halt auf den Ersten warten, der von einem Irren dank der Impressumsadresse gefunden, heimgesucht, verletzt oder schlimmers wird.

    marcc - 21.04.2005 um 10:00
     

  13. Auf jeden Fall halte ich das Impressum in Textform für eine unglückliche Lösung. Man kann darauf warten, dass eine Suchmaschine den eigenen Namen inklusive Adresse auflistet.

    Auch wenn es nicht das Gelbe vom Ei ist, scheint mir ein Bild mit den entsprechenden Informationen sinnvoller. Man kann sich zwar auch dann nicht mehr in der Anonymität verstecken, hinterlässt aber auf jeden Fall nicht so ganz große Spuren im Netz.

    Liebe Grüße… Matthias

    Matthias - 25.04.2005 um 9:24
     

  14. […] cht für Blogs

    Tuesday May 03rd 2005, 11:53 pm

    Filed under: alltag

    JURAAA!DE / Impressumspflicht für Blogs / March / 2005 Impressumspflicht für Blogs

    […]

    The Synowsky’s - 03.05.2005 um 22:55
     

  15. Unabhängig von (Un)Sinn eines Impressums: Technisch bietet sich doch die Möglichkeit, das Impressum in Form einer Grafik oder von ASCII Zeichen einzubringen, um Suchmaschinen das Filtern zu unterbinden.

    js - 14.05.2005 um 15:49
     

  16. Wenn die Web-Präsenz über eine .de-Domain erreichbar ist (ich schließe hier mal die Massenhoster aus), reicht dann nicht einfach n Verweis zu DeNIC? Dort sind ja schließlich genau die Daten gespeichert: Adresse, Telefon, E-Mail. Oder wäre das dann 1 Klick zuviel, weil vorher noch die Maske mit den Nutzungsbedingungen erscheint?

    adent - 26.05.2005 um 17:34
     

  17. Anonym bloggen ohne Impressum?

    Im powerbook blog wird ein interessantes Thema angeschnitten: Ist anonymes bloggen erlaubt? Braucht man ein Impressum?
    Aktueller Anlass ist der Entwurf des Telemediengesetzes (vom 19.04.2005) - wonach demnächst wohl Impressi (korrekte Pluralform von…

    Pottblog - 31.05.2005 um 2:51
     

  18. Die Impressen/Impressums/Impressa/Impressi

    Spaetestens seit der Ankuendigung von Neuwahlen sprießen v. a. politische Weblogs, wie Pilze aus dem Boden. Viele davon rein informativ, einige auch ein wenig persoenlich, viele aber auch sehr kritisch. Vor allem die kritischen Weblogs sind es, die of…

    liebchen@blog - 15.07.2005 um 22:14
     

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